Kaufmann und Kauffrau für Büromanagement
Alles zum Ganztagskurs 2026
ideal für alle, die ihren Berufsabschluss in kompakter, durchgehender Form und mit voller Tagesstruktur anstreben
14. Sept. 2026 bis Juli/August 2029
im DHV-Lernbüro in Lörrach
Zielgruppe
Personen, welche einen anerkannten kaufmännischen Berufsabschluss anstreben.
Weitere persönliche Voraussetzungen
Die Teilnehmer/innen müssen einen Aufnahmetest bestanden oder erfolgreich eine Feststellungsmaßnahme besucht haben.
Maßnahmeziel
Anerkannter Abschluss im Ausbildungsberuf „Kaufmann/frau für Büromanagement“ – KBM – (früher: Bürokaufmann/frau).
Prüfungsstelle
IHK Hochrhein-Bodensee
Maßnahmeort
Lörrach
Unterrichtsstätte
DHV-Lernbüro, Tumringer Str. 293a, 79539 Lörrach
Berufsschule
Kaufmännische Berufsschule Schopfheim
Dauer der Maßnahme
Gesamtzeitraum
Mo., 14. September 2026 bis 31. August 2028
(ca. 23,5 Monate)
Aufteilung
Davon 15,5 Monate Lernbüro und 8 Monate Praktikum.
Hinweis
* = Das Ausbildungsende orientiert sich am Termin der IHK-Prüfung.
Tageszeiten
Montag bis Freitag von 7.45 bis 12.15 Uhr
Montag bis Donnerstag von 13.00 bis ca. 16.00 Uhr
Ferien
5 Wochen pro Jahr
Aufbau / Gliederung der Maßnahme
| Lernbüro (Übungsfirma) |
Berufsschule
|
14. September 2026 bis Ende Dezember 2027 |
| Praktikum in Betrieben | 2. Januar bis 31. August 2028* |
Gesamtdauer: 14. Sep. 2026 bis 31. Aug. 2028*
* = genaues Ende orientiert sich am Termin der IHK-Prüfung.
Diese ist voraussichtlich bereits Mitte/Ende Juli 2028, so dass das tatsächliche Ende bereits im Juli sein wird.
Interesse an der Ausbildung/Umschulung?
Wenn ja, so bekunden Sie Ihr Interesse schriftlich (Formular Vormerkung) und senden uns dieses zu. Wir werden Sie dann für die Maßnahme vormerken. Sie erhalten zu gegebener Zeit eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung bzw. zu einem Beratungsgespräch.
Auskünfte
DHV-Lernbüro Lörrach
Kirsi Eronen
Tel. 07621 424470
(jeweils Montag- bis Freitagvormittag)
KaBi-Geschäftsstelle Südbaden
Angelika Hebeisen
Tel. 07621 939160
(nur Montag- bis Donnerstagvormittag)
Förderung / Kosten / Rücktritt / Unfallversicherung
Bei Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter über einen Bildungsgutschein möglich.
Auch Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft können fördern.
Personen ohne vorgenannte Förderung können als Selbstzahler teilnehmen. Nähere Auskünfte bei der DHV/KaBi-Geschäftsstelle.
Bei Wegfall der Förderung besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht.
Besonderer Hinweis:
Lehrgänge mit diesem Berufsbildungsabschluss werden auch halbtags (nur vormittags) angeboten.
