Zertifizierung
Zulassung
Gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, AZAV
nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, SGB III
gemäß AZAV | nach SGB III
Um Weiterbildungen über Bildungsgutschein anbieten zu können, muss ein Veranstalter als Bildungsträger AZAV-zertifiziert sein.
Die gemeinnützige Kaufmännische Berufsbildungsstätte des DHV e.V. ist legitimiert und autorisiert im Rahmen ihrer Statuten dauerhafte oder temporäre Bildungsstätten zu schaffen und zu diesem Zweck auch mit qualifizierten Partnern zusammenzuarbeiten.
Namentlich sind diese für die Jahre 2021/2022 Lernbüros in den Städten Bad Säckingen und Lörrach, sowie feste Bildungsstätten in Lörrach und temporäre Bildungsstätten in Emmendingen, Freiburg, Schopfheim und Waldshut.
An diesen und auch auf ihren Wunsch an anderen Orten finden Kurse, Seminare, Bildungsmaßnahmen, unverbindliche Kursberatungen sowie einfache und vertiefte Informationsveranstaltungen, auch regelmäßige Teilnahme an Messen statt.
Zeitlich verortet deckt die KaBi an Werktagen je nach Auftrag und Nachfrage alternierend, ganztags, vormittags, nachmittags, abends, auch samstags ein optimales Spektrum ab.
Für Fragen, Teilnahme, Kooperationen und Professionalisierung im Bildungsbereich stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.